Regeln

  1. Besucher und Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um zur BoFeWo eingelassen zu werden. Im Zweifelsfall kann der Einlass ohne Altersnachweis verweigert werden.
  2. Durch das Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter, seine Angestellten, seine Aushilfen, Sponsoren der Veranstaltung oder sämtliche mit der Veranstaltung zusammenhängende Events nicht verantwortlich oder haftbar sind für jegliche Forderungen, Handlungen, Schäden, einschließlich Kosten oder andere Ausgaben und Personenschäden, ungerechten Tod, oder Vermögensschaden nicht ausschließen für jedwede Teilnahme während der Laufzeit der Veranstaltung.
  3. Es ist zwingend erforderlich folgendem Veranstaltungs-Dress- und Benimm-Code Folge zu leisten:
    • Keine komplette Nacktheit ausgenommen Vorführungen auf einer der Bühnen im Rahmen des Showprogramms
    • Keine enthüllten Genitalien
    • Brüste und Nippel können innerhalb der Veranstaltungshalle entblößt werden
    • Besucher, die in entsprechendem Fetish-Outfit die Messe besuchen möchten, werden gebeten außerhalb der Messehalle Straßenkleidung zu tragen. Umkleidemöglichkeiten sind vorhanden. Keine Haftung für Kleidung/Wertsachen.
    • Versuchter oder vollzogener Geschlechtsverkehr ist verboten und hat den unverzüglichen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
  4. Aufnahmen sind während der Veranstaltung grundsätzlich und mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
    • Aufnahmen zu privaten Zwecken der Shows und Vorführungen auf der Bühne ist ohne Einschränkungen erlaubt
    • Aufnahmen von Aktionen und Vorführungen an den Ausstellerständen sind nach Absprache mit dem jeweiligen Aussteller erlaubt. Er kann das Fotografieren an seinem Stand nach eigenem Ermessen verbieten.
    • Keine Anbahnung von TFP-Shootings oder Shootings. Insbesondere nicht auf Freiflächen, Aufzug, Treppe, Außengelände usw.
  5. Videokameras/Handys/Smartphones sind nicht erlaubt, außer Punkt4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor jeden, der eine Videokamera benutzt, zu entfernen und/oder die weitere Berechtigung für die Messe zu widerrufen. Es wird 2-3 Kameraleute auf der Veranstaltung geben, diese sind vom Veranstalter eingesetzt und autorisiert.
  6. Models haben das Recht jeder Person die Möglichkeit zu untersagen es zu fotografieren. Jeder, der ein Modell fotografieren möchte, muss das Modell oder eine autorisierte Person im voraus um Erlaubnis fragen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel: wenn die Erlaubnis bestimmte Modelle in einer ausgeschilderten Bereich zu fotografieren, deutlich ausgeschildert ist. Bitte respektieren Sie immer die Privatsphäre der Modelle. Das Teilnehmen an der Messe bedeutet nicht automatisch, dass alle Modelle fotografiert werden möchten.
    Modelle haben das Recht zu entscheiden ob oder ob sie nicht an Bondage oder Bondage ähnlichen Aufführungen oder Foto-Shootings auf der Messe teilnehmen möchten. Modelle sind selbst verantwortlich für Ihr Wohlergehen und ihre Sicherheit. Modelle sind dazu aufgerufen, jegliche Probleme mit Fotografen, Produzenten und/oder Fans an den Veranstalter oder einen Vertreter des Veranstalters zu melden.
    Weder der Veranstalter, seine Angestellten, seine Mitglieder, noch die Sponsoren der Messe oder sämtliche mit der Messe zusammenhängende Events sind verantwortlich oder haftbar für jegliche Forderungen, Handlungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben die durch Geschäfte oder Handlungen die in privaten Hotelzimmern oder auf privaten Parties stattfinden, entstehen.
    Modellen wird bei privaten Fotoshootings eindringlich angeraten die Referenzen der fotografierenden Person zu überprüfen und jemanden, den sie kennen und vertrauen während dem Fotoshooting anwesend sein zu lassen. Außerdem sollten Sie alle Zweifel ausräumen ehe sie einem privatem Fotoshooting zustimmen.
  7. Jeder Person, die den Eindruck erweckt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen wird der Zutritt verweigert.
  8. Die erstandenen Eintrittskarten werden beim Betreten der Veranstaltung entwertet. Beim Verlassen der Halle verliert die Karte ihre Gültigkeit, zum Wiedereinlass erfolgt ein Stempelaufdruck durch den Türsteher oder das Security Personal. Der Abriss oder die Eintrittskarte ist während dem Besuch der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen des Security Personals vorzuzeigen.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht Personen, die den Eindruck erwecken disruptiv zu sein, oder Personen die eine Gefahr für das Wohlergehen der anderen Teilnehmer darstellen, zu entfernen und/oder die Erlaubnis zu verweigern auf der Messe und/oder an einer oder allen verbundenen Veranstaltungen teilzunehmen.
  10. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass sämtliches Bild- und Tonmaterial welches innerhalb der Messehallen aufgenommen wird nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter veröffentlicht werden darf. Eine Veröffentlichung ist bereits durch das Einstellen unlizenzierter Bilder ins Internet gegeben.
    Zuwiderhandlungen werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,- € versehen und zur Anzeige gebracht. Ausgeschlossen hiervon sind lediglich Privatshootings mit Models. Hierbei genügt eine schriftliche Zustimmung des Models zur Veröffentlichung. Eine Untersagung der Veröffentlichung behält sich der Veranstalter vor, wenn auf dem Material weitere, evtl. unbeteiligte Personen zu erkennen sind.
  11. Alle Personen, die während der Messe an einem Workshop oder einer Vorführung teilnehmen, brauchen unbedingt eine Freigabe durch den Veranstalter, was ausdrücklich sicherstellen soll (neben anderen Dingen), dass Teilnehmer in sämtlichen Workshops, Vorführungen den Veranstalter, seine Mitglieder, Agenten, Angestellten, Vertretern, Vereinigungen und Besitzern, von der Verantwortung entbindet für jegliche und sämtliche Schäden und Forderungen die durch das Teilnehmen an den Workshops und Vorführungen einschließlich Forderungen für Schäden, Kosten, Ausgaben bezüglich Personenschäden, Vermögensschäden oder ungerechten Tod. Keiner ist berechtigt eine Vorführung zu starten oder an einem Workshop teilzunehmen ohne erst die erforderliche Freigabe zu haben. Jegliche Beteiligung an irgendwelchen spontanen Vorführungen oder sonstigen Spielaktivitäten geschieht auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Veranstalter und dessen Beteiligte.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine oder alle von diesen Allgemeinen Regeln nach eigenem Belieben zu ändern, zu erweitern oder zu modifizieren.
  13. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Auflagen des Ordnungsamtes Hofheim.